Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der ?rzte, Zahn?rzte, Psychotherapeuten, Krankenh?user und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bev?lkerung eingreifen sowie Bestimmungen f?r nicht-?rztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit f?r die Versicherten, Vertrags?rzte und Pharmaunternehmen die M?glichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine m?gliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und k?rperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zust?ndiges Gericht f?r Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbez?gliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. ?nderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts f?r die Versicherten werden hier aufgezeigt. .eText ISBN: 9783653976786
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