Nach st?ndiger Rechtsprechung des BAG kommt der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber des ?ffentlichen Dienstes grunds?tzlich lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Im ?ffentlichen Dienst k?nnen fehlerhafte Eingruppierungen daher zeitlich unbeschr?nkt einseitig und zum Nachteil des Arbeitnehmers korrigiert werden. Am Beispiel der im Wettbewerb mit privatrechtlich organisierten Finanzdienstleistern stehenden Sparkassen stellt der Autor die vom BAG entwickelten Grunds?tze dar und widerlegt sie hinsichtlich der regelm??igen Bedeutungslosigkeit der Eingruppierungsvereinbarung. ?ber den Bereich der Sparkassen hinaus beschreibt der Autor Handlungsempfehlungen zur personalwirtschaftlich modernen Dokumentation von Stellenbeschreibungen und zur interessengerechten Fixierung von Verg?tungsvereinbarungen. .eText ISBN: 9783631772461
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